Kleine Genossenschaften nicht durch neue Regelungen benachteiligen

Mit dem Entwurf für ein neues Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform soll zu Recht dem Missbrauch der Rechtsform Genossenschaft entgegengewirkt werden. Die geplanten Neuregelungen treffen jedoch insbesondere kleine, finanziell schwächer ausgestattete Genossenschaften und können deren Arbeit erheblich erschweren.

Besonders betroffen sind Genossenschaften, die Wohnen mit gemeinwohlorientierten Nutzungen verbinden. Sie sind häufig darauf angewiesen, das erforderliche Eigenkapital durch eine größere Zahl investierender Mitglieder aufzubringen, die mit wenigen Anteilen solidarisch zur Finanzierung des Projekts beitragen.

Eine starre Grenze an dieser Stelle würde daher nicht nur missbräuchliche Modelle verhindern, sondern könnte auch legitime Projekte, die auf eine breite Unterstützer:innenschaft angewiesen sind, empfindlich behindern. Gerade diese Form der gemeinschaftlichen Finanzierung sollte durch die neuen Regelungen nicht unnötig erschwert oder faktisch verhindert werden.

Hier findet Ihr unser Stellungsnahme zur beabsichtigten Änderung des Genossenschaftsgesetzes und der dabei geplanten Einführung einer 50%-Grenze für investierende Mitglieder.