FAQ – Investierende Mitgliedschaft

Wenn du ein Projekt finanziell unterstützen möchtest, kannst du investierendes Mitglied in der WoGe werden. Auf dieser Seite beantworten wir häufige Fragen rund um die investierende Mitgliedschaft. Wenn du erstmal einen Überblick über die Idee hinter der investierenden Mitgliedschaft bekommen möchtest, schau dir gerne diese Seite an:

1. Was ist ein Genossenschaftsanteil?

Genossenschaftsanteile sind Einlagen der Mitglieder einer Genossenschaft. Als investierendes Mitglied der WoGe Dresden eG erwirbst du Genossenschaftsanteile und stellst der Genossenschaft somit Eigenkapital zur Verfügung. Eigenkapital wird u.a. benötigt, um Kredite von der Bank zu bekommen.

2. Was ist ein Mitgliederdarlehen?

Ein Mitgliederdarlehen ist in Laufzeit und Zinssatz flexibler als Genossenschaftsanteile. Zwischen dir als Darlehensgeber*in und der WoGe Dresden eG als Darlehensnehmer*in wird ein Vertrag geschlossen. Darin werden Summe, Verzinsung, Kündigungsfrist und Laufzeit geregelt. Bei Darlehen ohne Mindestlaufzeit liegt die Kündigungsfrist je nach Darlehenshöhe zwischen 3 und 12 Monaten. Von den Banken werden Mitgliederdarlehen zumeist nicht als Eigenkapital der Genossenschaft gewertet, sie sind also weniger gut für die Bilanzierung als Genossenschaftsanteile. Es handelt sich um Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt. (siehe auch „Rechtliche Hinweise zu Mitgliederdarlehen“)

3. Was ist der Unterschied zwischen einem Mitgliederdarlehen (Direktkredit) und dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen?

Das kann verwirrend sein, deshalb hier eine kurze Erklärung:

Genossenschaftsanteile sind finanzielle Beteiligungen an der Genossenschaft, du sorgst mit für das Eigenkapital der Genossenschaft und wirst quasi „Miteigentümer*in“.  Genossenschaftsanteile sind eine längerfristige Geldanlage, da der Zeitraum zwischen Kündigung der Anteile und Rückzahlung mehr als 2 Jahre beträgt. Ein Mitglied kann höchstens 1.000 Anteile (entspricht 100.000 EUR) zeichnen. Investierende Mitglieder bekommen eine kleine Verzinsung (mind. 0,5%) auf ihre Anteile, die jedoch nur ausgezahlt wird, wenn die Genossenschaft in dem jeweiligen Geschäftsjahr einen Gewinn erwirtschaftet hat. Ist dies nicht der Fall, so soll die Verzinsung im Folgejahr entsprechend erhöht werden, so dass die Zinsen zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt werden können. In den kommenden Jahren rechnen wir nicht mit Gewinnen. Von den Banken werden Genossenschaftsanteile als echtes Eigenkapital bewertet, was somit günstiger für die Finanzierung des Projektes und folglich die zukünftigen Mieten ist.

Für kürzere Laufzeiten oder schnellere Rückzahlungen eignet sich ein Mitgliederdarlehen (Direktkredit). Hier können konkrete Laufzeiten bis zur Rückzahlung vereinbart werden. Bei Darlehen ohne Mindestlaufzeit liegt die Kündigungsfrist je nach Darlehenshöhe zwischen 3 und 12 Monaten. Von den Banken werden Mitgliederdarlehen zumeist nicht als Eigenkapital der Genossenschaft, also nicht so gut wie Genossenschaftsanteile, bewertet. Es handelt sich um Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt. (siehe auch oben „Rechtliche Hinweise zu Mitgliederdarlehen“)

Wenn du dir unsicher bist, welche Form der Unterstützung für dich die bessere ist, oder du Fragen hast, beraten wir dich gern!

4. Warum sollte ich euch mit Genossenschaftsanteilen oder einem Mitgliederdarlehen finanziell unterstützen, wenn ich bei der Bank mehr Zinsen bekomme?

Das stimmt, Banken bieten oft höhere Zinsen – aber was machen sie mit deinem Geld? Viele investieren in Waffen, Rüstung oder Atomkraft, und oft ist unklar, wo dein Geld wirklich landet.

Genossenschaftsanteile oder ein Mitgliederdarlehen sind keine klassische Geldanlage,  sondern eine Unterstützung für ein lokales Projekt, das Menschen verbindet und etwas Gutes bewirkt. Damit trägst du dazu bei, dass unser Stadtteilzentrum sowie selbstorganisiertes und bezahlbares Wohnen in Dresden Realität werden.

5. Warum muss ich Mitglied in der Genossenschaft werden, um ein Darlehen zu geben?

Das hat rechtliche Gründe. Da wir keine Bank sind, dürfen wir nur von unseren Mitgliedern Darlehen annehmen.

(Umgehung der Prospektpflicht: Nach dem Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) sind Geldanlagen streng reguliert. Da Mitglieder Miteigentümer und Förderer der Genossenschaft sind, greift hier eine Ausnahmeregelung. Es schützt Anleger vor riskanten Geschäften, da Mitglieder ohnehin in die internen Kontrollstrukturen eingebunden sind.)

6. Welche Vorteile habe ich als investierendes Mitglied?

Du kannst an unseren Generalversammlungen teilnehmen (auch wenn du nicht stimmberechtigt bist) und du bleibst immer auf dem Laufenden und bekommst aktuelle Infos zum Projekt und zur Entwicklung unserer solidarischen Genossenschaft.

Deine Mitgliedschaft macht dich also zu einem wichtigen Teil unseres Projektes!

Genossenschaftsanteile und Mitgliederdarlehen sind eine solidarische und nachhaltige Geldanlage. Anders als auf dem Kapitalmarkt gibt es keine Spekulation oder Gewinnorientierung. Genossenschaften sind eine relativ sichere Geldanlage, die nebenbei etwas Gutes tun. Dein Geld trägt dazu bei, bezahlbaren Wohnraum in Dresden langfristig zu sichern.

7. Wie funkioniert die Rückzahlung der Mitgliederdarlehen?

Es gibt befristete und unbefristete Darlehen. Dies wird bei Vertragsabschluss festgelegt.

  • Keine Mindestlaufzeit
  • 5 Jahre Mindestlaufzeit
  • 10 Jahre Mindestlaufzeit (bis zu 1,0% Verzinsung vereinbar)
  • 15 Jahre Mindestlaufzeit (bis zu 1,5% Verzinsung vereinbar)

Bei Darlehen ohne Mindestlaufzeit variieren die Kündigungsfristen je nach Darlehenshöhe zwischen 3 und 12 Monaten.

Rückzahlungen erfolgen teils aus Mieteinnahmen, teils durch neue Mitgliederdarlehen. So bleiben die Mieten stabil.

8. Rechtliche Hinweise zu Mitgleiderdarlehen

Mitgliederdarlehen sind Nachrangdarlehen und enthalten eine qualifizierte Rangrücktrittsklausel. Die Klausel besagt zum einen, dass die Rückzahlung der Darlehen und die Zahlung von Zinsen nicht verlangt werden kann, solange die Darlehensnehmerin dieses Kapital zur Erfüllung ihrer (nicht nachrangigen) fälligen Verbindlichkeiten benötigt. Die Darlehensgeber*innen können ihren Anspruch auf Rückzahlung der Darlehen und  Zahlung von Zinsen nicht geltend machen, wenn dies zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Genossenschaft führt. Zum anderen werden im Falle einer Insolvenz erst der Bankkredit und die Forderungen aller anderen nicht nachrangigen Gläubiger*innen bedient und dann erst die Darlehensgeber*innen. Wir weisen darauf hin, dass der Erwerb dieser Vermögensanlage mit Risiken verbunden ist und zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen kann.

9. Ich finde das klasse, aber ich habe in den nächsten Jahren größere Pläne, wie eine Reise oder den Kauf einer Eigentumswohnung. Kann ich trotzdem dabei sein?

Auf jeden Fall! Schon mit einem kleinen Betrag – zum Beispiel 1.000 € – kannst du unser Projekt unterstützen. Wir wissen, dass jede*r andere Pläne und Prioritäten hat. Dein Beitrag muss also gar nicht riesig sein, um etwas zu bewirken.